Satzung - Kegelverein "Club 119",
gegr. 14.06.1975 mit Änderung vom 11.10.2008
I. Allgemeine Richtlinien
"1. Polizeiliches Führungszeugnis ist vorzulegen."
"2. Lebens- und Unfallversicherungen müssen dem Club 119 überschrieben werden. Nebeneinkünfte aus Schwarzarbeit kommen der Clubkasse zu Gute. Bei ALG II wird nur die Hälfte der Lebensversicherung überschrieben."
3. Neuwahl des Vorstandes / Beschlussfassung
Die Neuwahl des Vorstandes erfolgt nach/bei jeder Kegeltour.
Beschlussfassungen erfolgen durch einfache Mehrheit.
Die Neuwahlen erfolgen jeweils geheim (per Stimmzettel).
4. Neueintritt / Austritt
Die Club-Aufnahme muss durch eine einstimmige Abstimmung (in Abwesenheit des Antragstellers) erfolgen.
Bei Neueintritt muss das neue Mitglied den Durchschnitt nachzahlen.
Falls ein Mitglied austritt, geht sein Anteil in die Clubkasse ein.
Falls ein Mitglied dreimal hintereinander fehlt, ist mit Rauswurf zu rechnen (durch Abstimmung aller Kegelbrüder).
Sein Anteil aus dem derzeitigen Kassenbestand kommt der Clubkasse zu Gute.
Ausnahmen sind Urlaub und Krankheit.
Tritt ein Mitglied aus dem Kegelclub aus, kann es nicht wieder aufgenommen werden.
5. Kegeltour
Alle Mitglieder nehmen an der Kegeltour teil.
Fall 1: Mitglied bucht, storniert aber nicht - Keine Auszahlung
Fall 2: Mitglied bucht, storniert vorzeitig - Auszahlung der Reise abzgl. Stornogeb.
Fall 3: Mitglied bucht erst gar nicht - Gibt es nicht (siehe Ziel des Clubs)
Das "eventuelle Taschengeld" der Clubkasse verfällt in allen Fällen !
Ziel:
Jedes Mitglied hat die Pflicht zu buchen und mitzufahren, denn der Club 119
ist kein Sparverein.
Jeder Kegelbruder hat sich im Zeitraum von 11:00 - 11:30 Uhr an einem vorher benannten Treffpunkt einzufinden, um den Tag gemeinsam gestalten und planen zu können. Bei Nichteinhaltung wird der Kegelbruder mit einer Runde bestraft.
6. Kegeltermin / Fehlen
Gekegelt wird im 4-Wochen-Rhythmus (geändert am 10.05.14). Änderungen sind abzusprechen.
Wer nicht zum Kegeltermin kommen konnte, zahlt den Höchstbetrag, den auch der schlechteste Kegler zahlen musste. Bei 3-maligem Fehlen in Folge droht der Rausschmiss (wegen Krankheit /Arbeit sind Ausnahmen zu machen). Unentschuldigtes Fehlen wird generell nicht geduldet.
Wer zu spät kommt zahlt DM 0,50 Strafe und den Durchschnitt.
Wer zu früh geht zahlt den Höchstbetrag, den auch der schlechteste Kegler zahlen muss.
7. Kegelspiele
Unsere Standardspiele sollen, wenn es die Zeit zulässt, gespielt werden. Spiele, die durch den Club geändert und durch Abstimmung beschlossen wurden, werden nicht mehr angezweifelt, sondern so gespielt.
Der Kegelbruder an der Tafel bestimmt die Spiele.
8. Kegelbuch
Der Buchführer hat sich soviel Zeit zu nehmen, wie er benötigt - um alles richtig und ordentlich zu führen.
9. Allgemeines
- Der Club behält die Währung: Deutsche Mark
- Bei Geburtstag gibt das Mitglied eine Runde.
- Gastkegler geben eine Runde.
- Ansagen von Runden haben knapp, präzise und schnell zu geschehen, da die
Kegelbrüder immer durstig sind.
-Ehrenmitglieder sind zum Weihnachtskegeln oder ähnlichen Veranstaltungen
einzuladen
- Jeder Kegelbruder hat sich so zu verhalten, dass kein schlechtes Licht auf
den Club 119 fällt. (Wir sind aber auch nicht der Borbecker Singverein !)
- Die Mitgliederzahl wird auf 12 Kegler beschränkt.
II. Beiträge, Strafgelder usw. Es gilt weiterhin die Währung Deutsche Mark / Pfennig
Startgeld DM 40,00
Verlorene Partie DM 0,40
(50% Verlierer, bei ungerader Zahl +1)
Pudel, Stinna, Kette/Leine DM 0,20
Alle Neune und Kranz-Hand: für alle Mitglieder DM 1,00
3x hintereinander der gleiche Kegler König: je Person DM 1,00
3x hintereinander Pudel DM 1,00
Kugel bringen DM 0,20
Gebrachte Kugel wechseln DM 0,20
3 gleiche zahlen (außer 1 und 9 in den Partien
Pokalkegeln, Hohe und Tiefe Hausnummer) DM 5,00
Bei einer Runde, alle außer dem Geber DM 0,40
Wer den Kegelpinn auf Aufforderung nicht vorzeigen kann, muss auf der Bahn eine Runde geben, ansonsten dem Aufforderer ein Bier.
Wer bei Urlaub, Krankheit o.ä. vergisst seine Trophäe, Königs-/Pudelpinn einem Clubmitglied zu geben, zahlt DM 10,00
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Die Satzungen wurden von den Clubgründern
Ernst Sieper, Peter Mülen, Dieter Seidel, Helmut Milewski, Jürgen Zöllig,
Heinz Siebert, Bernd Schmelting, Robert Lange, Alfred Konetzki
am 14.06.1975 aufgestellt und beschlossen
und am 11.10.2008 von den Mitgliedern Rolf Wiegmann, Frank Schuster,
Harald Schubert, Martin Zöllig, Thomas Rothmaier, Karl Pawlovski,
Carsten Pawlovski, Daniel Zbick aktualisiert und geändert.
Die Satzungen im Original mit den entsprechenden Unterschriften liegen dem Präsidenten vor !